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EEG und VergütungssätzeDas Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)Im Bundesgesetzblatt Nr. 42 vom 28. Juli 2011 wurde die neueste Fassung zum Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. |
Im Bundestag wurde am 30.06.2011 neben dem Ausstieg aus der Kernenergie der Gesetzentwurf
zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Die Gesetzesänderung
wurde am 4. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hier ein Auszug der wichtigsten Punkte:
1. Die angedachte Deckelung der PV-Zubaumengen auf jährlich 1-2 GW tritt nicht in Kraft.
2. Es bleibt bei der Einteilung in vier Dachvergütungsklassen:
0-30, 30-100, 100-1.000, >1.000 KW installierte Leistung. (aktuelle Einspeisetarife s.u.)
Die Vergütung bezieht sich jetzt eindeutig auf „in, an und auf Gebäuden“ befindlichen Anlagen.
3. Der Wachstumskorridor für die Einspeisevergütung bleibt mit 2.500 bis 3.500 MW
bestehen wie bisher. Abweichungen nach oben wirken sich mit jeweils 3% Zusatzdegression pro
1.000 MW aus (Basisdegression zum jeweils 1.1. sind 9%). Für 2012 und 2013 ergibt sich dadurch
eine maximale Degression von 24% pro Jahr.
4. Neu eingeführt ab dem 1.7.2012 wird eine Förderungsanpassung zur Jahresmitte, die
jeweils auf die Degression zum folgenden Jahreswechsel angerechnet wird. (Basiszeitraum für
Jahreshochrechnung: Oktober des Vorjahres bis einschließlich April des laufenden Jahres).
1. Januar 2012 1. Juli 2012 1. Januar 2013 1. Juli 2013
5. Die bis Ende 2011 befristete Eigenverbrauchsregelung wird für weitere zwei Jahre
bis Ende 2013 verlängert. Sie bleibt - entgegen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs vom
6.6.2011 - für Anlagen bis 500 kW in der aktuellen Form bestehen. Die jeweils gültige
EEG-Novelle 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Die Zukunft der PV-Förderung ab 1.1.2012
Stand: 08.08.2011
Einspeisevergütung minus 16,38 ct/kWh für den selbstverbrauchten Anteil des erzeugten Stroms
unter 30 %, und minus 12 ct/kWh für den selbstverbrauchten Anteil über 30 % ergibt den
tatsächlichen Vergütungssatz.
6. Das Einspeisemanagement für PV-Anlagen wird rechtsverbindlich:
Neu installierte Anlagen über 100 kW müssen ab 1.1.2012 technisch so ausgestattet sein,
dass die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren werden kann und
die jeweilige Ist-Einspeisung abgerufen werden kann. Bestehende Anlagen dieser Größe
müssen bis 1.7.2012 nachgerüstet werden.
Anlagen zwischen 30-100 kW müssen ab 1.1.2012 ebenfalls technisch so ausgestattet sein,
dass die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren werden kann
(„vereinfachtes Einspeisemanagement“). Bestehende Anlagen (die nach dem 1.1.2009 in
Betrieb genommen wurden) sind bis Ende 2013 nachzurüsten.
Anlagen unter 30 kW müssen ab 1.1.2012 entweder ebenfalls technisch so ausgestattet
werden, dass sie bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert werden können oder die
Einspeiseleistung dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt
reduzieren.
Für bestehende Anlagen dieser Größe gilt diese Vorgabe nicht.
Die Netzbetreiber haben die Anlagenbetreiber von Anlagen über 100 KW über
Abregelungsmaßnahmen zu informieren. Diese Pflicht gilt nicht bei Anlagen unter 100 KW.
(Vorausgesetzt die Abregelungsdauer liegt unter 15 h im Kalenderjahr) Grundsätzlich sollen
kleinere Photovoltaik-Anlangen nachrangig gegenüber größeren Anlagen abgeregelt werden.
| Degression in% zur Vergütung 2011 | |||
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1 Januar 2012 Bemessungszeitraum 10.2010 -09.2011 |
1 Juli 2012 Bemessungszeitraum 10.2011 -04.2012 |
01.Januar 2013 Bemessungszeitraum 10.2011 -09.2012 |
1.Juli 2013 Bemessungszeitraum 10.2012 - 04.2013 |
| 24% >7500MW | 24% >7500MW | ||
| 21% >6500MW | 21% >6500MW | ||
| 18% >5500MW | 18% >5500MW | ||
| 15% >4500MW | 15% >4500MW | ||
| 12% >3500MW | 15% >7500MW | 12% >3500MW | 15% >7500MW |
| 9% Basisdegression | 12% >6500MW | 9% Basisdegression | 12% >6500MW |
| 6,5% <2500MW | 9% >5500MW | 6,5% <2500MW | 9% >5500MW |
| 4% <2000MW | 6% >4500MW | 4% <2000MW |
6% >4500MW |
| 1,5% <1500MW | 3% >3500MW | 1,5% <1500MW | 3% >3500MW |
Quellen:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
http://www.clearingstelle-eeg.de
BSW-Veröffentlichung „EEG Amendment 2012 – What will change as of 1 January 2012?“ (Auch Bildquelle)
